Meldeplattform für Fehlverhalten, Belästigung & IT-Sicherheit TUM SafeSignal

Ablauf & Anonymität

Was nach dem Absenden passiert, wer Ihre Meldung liest und wie Ihre Identität geschützt wird.

  1. Meldung abgeben

    Sie wählen einen Bereich und füllen ein kurzes Formular aus – ohne Konto und auf Wunsch ohne Namen. Danach erhalten Sie einen Zugangscode. Notieren Sie ihn: Er ist Ihr einziger Weg zurück zu Ihrer Meldung, wenn Sie anonym bleiben.

  2. Eingangsbestätigung innerhalb von 7 Tagen

    Die zuständige Stelle bestätigt den Eingang Ihrer Meldung spätestens nach 7 Tagen. Den Stand sehen Sie jederzeit über „Meldung verfolgen“ mit Ihrem Zugangscode.

  3. Vertrauliche Prüfung

    Ihre Meldung sehen nur die für den Bereich zuständigen Personen und wenige technische Administrator:innen der Plattform. Die zuständige Stelle prüft den Sachverhalt und kann Ihnen über die Plattform Rückfragen stellen – Sie antworten mit Ihrem Zugangscode, auch anonym.

  4. Rückmeldung innerhalb von 90 Tagen

    Spätestens nach 90 Tagen erhalten Sie eine Rückmeldung, welche Maßnahmen ergriffen wurden oder geplant sind – soweit dies möglich ist, ohne die Rechte anderer Beteiligter zu verletzen.

  5. Abschluss & Löschung

    Nach Abschluss des Verfahrens wird die Meldung samt Nachrichten und Anhängen nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist automatisch gelöscht.

Wer bearbeitet meine Meldung?

Jeder Bereich auf der Startseite hat eine feste zuständige Stelle. Lesen können Ihre Meldung nur die dort benannten Personen sowie wenige technische Administrator:innen der Plattform – nicht Ihre Vorgesetzten, nicht Ihre Lehrenden und nicht die gemeldete Person.

  • Fehlverhalten, Belästigung, Gewalt, Diskriminierung, wissenschaftliches Fehlverhalten, Korruption: das TUM Compliance Office. Es prüft weisungsunabhängig, also ohne Anweisungen der Hochschulleitung.
  • IT-Sicherheit: die TUM IT-Sicherheit.

Wie schützt die Plattform meine Anonymität?

  • Kein Konto nötig. Sie müssen sich nicht anmelden und keinen Namen angeben.
  • Zugangscode statt Name. Nach dem Absenden erhalten Sie einen Code. Damit lesen Sie Antworten und schreiben zurück. Der Code wird nur einmal angezeigt und nur als nicht umkehrbarer Hash gespeichert – auch die Bearbeitenden können ihn nicht einsehen.
  • Keine IP-Adressen in der Meldung. Die Plattform speichert zu Ihrer Meldung weder IP-Adresse noch Browserkennung.
  • Metadaten in Bildern werden entfernt. Bei hochgeladenen Fotos löschen wir automatisch z. B. GPS-Position und Gerätedaten. Bei PDF-, Office- oder Audiodateien ist das nicht möglich – prüfen Sie diese vorher (z. B. Autor:innen-Name in den Dateieigenschaften).
  • E-Mail nur, wenn Sie möchten. Wenn Sie eine E-Mail-Adresse angeben, nutzen wir sie nur, um Sie über neue Nachrichten zu informieren. Ohne E-Mail bleiben Sie vollständig anonym; dann schauen Sie einfach mit Ihrem Code über „Meldung verfolgen“ nach.

Tipp: Wenn Sie anonym bleiben möchten, lassen Sie Details weg, die nur Sie kennen können (z. B. ein Gespräch unter vier Augen), und schreiben Sie möglichst nicht von einem Dienstrechner aus dem betroffenen Bereich.

Was erfährt die gemeldete Person?

Ihre Identität wird nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (§ 8 HinSchG) vertraulich behandelt. Sie darf nur in gesetzlich geregelten Ausnahmefällen weitergegeben werden, etwa auf Verlangen einer Strafverfolgungsbehörde (§ 9 HinSchG). In diesem Fall werden Sie vorher informiert, sofern dies die Ermittlungen nicht gefährdet.

Die gemeldete Person hat ein Recht auf Stellungnahme und Gegendarstellung, bevor Maßnahmen ergriffen werden. Sie erfährt dabei, was ihr vorgeworfen wird – nicht, wer die Meldung abgegeben hat. Angaben, die Rückschlüsse auf Sie zulassen könnten, werden nach Möglichkeit weggelassen.

Benachteiligung ist verboten

Wer in gutem Glauben eine Meldung abgibt, soll deswegen keine Nachteile erleiden. Für Beschäftigte ist das gesetzlich geschützt: Repressalien sind verboten (§ 36 HinSchG).

Muss ich über SafeSignal melden?

Nein. SafeSignal ist ein Weg von mehreren. Sie können sich auch persönlich, telefonisch oder per E-Mail an eine Beratungs- oder Meldestelle wenden – oder sich zuerst nur beraten lassen, ohne etwas zu melden. Eine Übersicht finden Sie unter Beratung & weitere Meldewege.